Häusliche Kranken- und Seniorenpflege • REHBEIN GmbH • Mit Herz und Hand für Ihr Wohlbefinden

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Hauskrankenpflege

Die Häusliche Kranken- und Seniorenpflege HERZ + HAND ist seit 1994 in Berlin tätig. Mit uns finden Sie einen erfahrenen und engagierten Partner, der Ihnen auf hohem pflegerischem Niveau und mit viel Anteilnahme bei Krankheit und im Alter zur Seite steht.


Wir stellen uns auf Ihre spezifische Situation ein und berücksichtigen Ihre individuellen Bedürfnisse. Unsere bestens qualifizierten und hoch motivierten Pflegekräfte versorgen Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung, auf ärztliche Anordnung und Privatpflege. Wir unterstützen Sie, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht allein zurechtkommen. Auch wenn Sie Hilfe im Alltag benötigen, sind wir für Sie da und pflegen Sie dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen, in Ihrem eigenen Zuhause.


HERZ + HAND arbeitet im Sinne einer ganzheitlichen, aktivierenden und bedürfnisorientierten Bezugspflege. Grundlage unserer Arbeit ist das Pflegemodell von Monika Krohwinkel, das die Wertschätzung der Persönlichkeit und der Kompetenzen des zu Pflegenden in den Mittelpunkt stellt. Die Arbeit unserer Pflegeteams ist darauf gerichtet, die noch vorhandenen Fähigkeiten eines Pflegebedürftigen ganz oder teilweise zu erhalten und verloren gegangene Fähigkeiten zurück zu gewinnen. Darüber hinaus setzen wir alles daran, das Selbstwertgefühl des Pflegebedürftigen zu stützen und zu bewahren. Pflegen Sie Ihre Angehörigen selbst, entlasten wir Sie gern in Ihrer Aufgabe.


Selbstverständlich können Sie auch bei der Beantragung von Pflegegraden und finanziellen Zuschüssen für die Pflege jederzeit auf unsere Unterstützung bauen. Sie sind herzlich eingeladen, auf den folgenden Seiten mehr über HERZ + HAND zu erfahren. Darüber hinaus sind wir gern im persönlichen Gespräch für Sie da. Können Sie nicht selbst zu uns kommen, besuchen wir Sie unverbindlich auch zu Hause oder im Krankenhaus. Sprechen Sie uns bitte an!


Ihr Team von HERZ + HAND 

Grundpflege

Hilfe bei der Körperpflege, beim Betten/Lagern, der Zubereitung von Mahlzeiten, der Nahrungsaufnahme


Hauswirtschaftliche Versorgung

Unterstützung im Alltag, Reinigung der Wohnung oder Kleidung, Tätigen von Einkäufen


Häusliche Krankenpflege nach SGB V

medizinische Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessung und weitere Leistungen nach dem Richtlinienkatalog zur häuslichen Krankenpflege


Verhinderungs- und Urlaubspflege 

wenn die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist


Leistungen nach SGB XII

Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, hauswirtschaftlichen Verrichtungen sowie psychosoziale Betreuung und Tagesstrukturierung nach Bedarfsermittlung durch das Sozialamt


Entlastungsleistungen §45b

Ab 01.01.2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 – 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Wir bieten Ihnen Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sprechen Sie ihre Wünsche und Vorstellungen gern mit uns ab.


Haushaltshilfen nach § 38 SGB V

Familienpflege und Weiterführung des Haushalts mit einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind, das zeitweise von den Angehörigen nicht versorgt werden kann


Pflegeberatung nach § 37 SGB XI

gesetzlich geforderter Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft bei einem Pflegegrad mit Geldleistung


Pflegeberatung nach §45 SGB XI

Beratung und Schulung pflegender Angehöriger durch zertifizierte Pflegeberaterin. Kontaktieren Sie Heidi Schmidt (Pflegedienstleitung und Fachkrankenschwester) unter 030/76764943 und vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Gerne auch bei Ihnen in der Häuslichkeit.


Soziale Beratung

Beratung zu Pflegstufen, Ermittlung möglicher Ansprüche, Hilfe bei Antragstellungen aller Art, Beratung pflegender Angehöriger


Hauswirtschaftliche Versorgung nach Unfall

hauswirtschaftliche Verrichtungen und Grundpflege nach Unfall bei Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung zur Unfallversicherung (bspw. Allianz Unfall +)


Zusätzliche Leistungen

Vermittlung von Ansprechpartnern für Pflegehilfsmittel und Mobilitätshilfen


Vermittlung von Dienstleistern

fahrbarer Mittagstisch, Medizinische Fußpflege, Friseur, Wohnraumanpassung


Private Leistungen

alle aufgeführten Leistungen können auch als privat finanzierte Leistung in Anspruch genommen werden


Leistungskataloge

Pflegeberatung

© S. Behringer

  • zu der Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und Mobilitätshilfen
    z. B. Pflegebett, Rollator, Rollstuhl, Badewannenlifter

    

  • zur Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
    gesetzlich geforderter Beratungsbesuch, wenn Sie einen Pflegegrad mit Geldleistung haben


  • zu den Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V
    Häusliche Krankenpflege, Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung)


  • zur Kurzzeitpflege
    wenn eine Versorgung zu Hause noch nicht möglich ist 


  • zur Verhinderungs- und Urlaubspflege
    Pflege bei Ihnen zu Hause oder in unserer Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist 


  • bei der Antragstellung nach SGB XI
    Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung

Soziale Beratung

  • zu alternativen und ergänzenden Versorgungsformen
    z. B. Tagesstätten, Pflegeheimen, betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften für  Menschen mit Demenz

  • Vermittlung von weiteren Dienstleistungsangeboten
    z.B. Notrufsystem, fahrbarer Mittagstisch, Fußpflege, Wohnraumanpassung, Krankengymnastik

  • bei der Antragstellung an Behörden
    z.B. den Schwerbehindertenausweis, Anregung einer amtlichen Betreuung
     
  • bei der Antragstellung für die Leistungen nach SGB XII
    Finanzierung durch das Sozialamt
  • Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst
    Hausbesuche

Drei Schritte bis Ihre Pflege bei uns beginnen kann

1. Ermittlung des Pflegebedarfs

Bevor die Pflege beginnt, führen wir ein Beratungsgespräch durch. Ist es Ihnen nicht möglich, unsere Einrichtung aufzusuchen, besuchen wir Sie auch gerne bei Ihnen zu Hause. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Wünsche sowie Ihren Pflegebedarf.

2. Erstellung des Pflegeplanes

Ausgehend von Ihrem Pflegebedarf erstellen wir einen detaillierten Pflegeplan, der für Ihr künftiges Pflegeteam verbindlich ist. Damit erhalten Sie auch eine Übersicht über einen eventuell anfallenden Eigenanteil bei den Kosten. Alle Pflegeleistungen werden in der Pflegedokumentation festgehalten. Ob Ihre Pflege jeweils dem aktuellen Bedarf entspricht, wird regelmäßig überprüft.

 

3. Abschluss des Pflegevertrages

Mit dem Pflegevertrag stellen wir unsere Arbeit auf eine verbindliche Grundlage. Die Verteilung der Kosten für Ihre Pflege ergibt sich aus Ihrem Pflegegrad. Ein Pflegegrad muss von Ihrer Pflegekasse bewilligt werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Die Einschätzung Ihres Pflegebedarfs erfolgt durch einen unabhängigen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der Sie dazu besuchen wird. Auf Wunsch sind wir bei diesem Besuch mit vor Ort. Auch wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie sich von HERZ + HAND betreuen lassen.

 

Informationen

Unsere Rufnummern


Ambulante Pflege:

Tel.: (030) 76 76 49-0

Fax: (030) 76 76 49-69


Kurzzeitpflege:
Anfrage für Kurzzeitpflegeplatz:

(030) 76 76 49-41
Sprechzeiten:

Mo-Fr: 08:00-11:00 Uhr & 13:00-14:30 Uhr

 

Schwesternzimmer:

Tel.: (030) 76 76 49-10

Fax: (030) 76 76 49-39


24-Stunden-Rufbereitschaft für Ambulante Pflege:

Tel.: (030) 76 76 49-49


E-Mail:

info@pflege-herz-und-hand.de


Download:

Flyer zur Kurzzeitpflege

Flyer zum betreuten Wohnen

Flyer zum Demenz Wohnen

Flyer zur Krankenpflege


Bilder:

Quelle: S. Behringer 

Wir Suchen

Informationen

Unsere Sprechzeiten: Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter (030) 76 76 49-0


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